Kiel. Bei der Aufarbeitung früherer Ermittlungen gegen Rocker richtet sich der Fokus laut FDP auf die Staatsanwaltschaft. Ausschuss-Obmann Rossa hält einen entscheidenden Fehler der Behörde mittlerweile für erwiesen. Dieser habe zu “Irrungen und Wirrungen“ bei der Polizei geführt.

Die Polizeiaffäre um Ermittlungen gegen Rocker in früheren Jahren im Norden ist nach Ansicht der FDP auf einen entscheidenden Fehler aufseiten der Kieler Staatsanwaltschaft zurückzuführen. Der zuständige Oberstaatsanwalt habe seinerzeit alleine entschieden, dass entlastende Hinweise aus dem Bereich der verdeckten Ermittlung zunächst nicht in die Akten genommen worden seien, sagte der FDP-Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Jan Marcus Rossa, der Deutschen Presse-Agentur. "Das war der Auslöser der ganzen Affäre."

Ein V-Mann-Führer hatte bereits im Sommer 2019 ausgesagt, der Oberstaatsanwalt habe 2010 angeordnet, diese von einem Informanten stammenden Hinweise bewusst nicht schriftlich in die Ermittlungsakte aufzunehmen, weil sie "nicht erheblich" seien. Die Motivlage für dieses Vorgehen des Juristen gehe aus einer Unterlage hervor, die dem Ausschuss vorliege, sagte Rossa.

"Die Entscheidung des Oberstaatsanwalts hat die ganzen Irrungen und Wirrungen ausgelöst, die es daraufhin in der Landespolizei gegeben hat", sagte Rossa. Er halte es für "außerordentlich fragwürdig", wenn solche entlastenden Tatsachen nicht in die Ermittlungsakten gelangten. "Denn Verteidiger könnten auf solchen Hinweisen eine Verteidigungsstrategie aufbauen."

Deshalb regt der Jurist Rossa eine Änderung der Strafprozessordnung an, die nur auf Bundesebene möglich ist. "Wenn ein Staatsanwalt entlastende Hinweise aus bestimmten Gründen nicht in die Akte nehmen will, weil er zum Beispiel Leib und Leben von Informanten schützen muss, muss dies unter einen Richtervorbehalt gestellt werden." Dies sei eines der Ergebnisse aus dem Untersuchungsausschuss. Der FDP-Abgeordnete schlägt deshalb eine entsprechende Bundesratsinitiative vor. "Denn wir haben hier einen Beispielfall, der so dramatisch ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, dass der Handlungsdruck groß ist."

Im konkreten Fall war es der Staatsanwaltschaft augenscheinlich darum gegangen, die Quelle des V-Mann-Führers zu schützen. Der V-Mann-Führer hatte jedoch nicht nur dem Staatsanwalt, sondern auch den zuständigen Ermittlern der Soko Rocker im Landeskriminalamt (LKA) von diesem Hinweis berichtet.

Die beiden Ermittler beharrten darauf, dass die Informationen zur Akte gelangen und schrieben letztlich eigene Vermerke. Auch deren Fehlverhalten habe beim Aufkommen der Affäre eine Rolle gespielt, sagte Rossa. Sie seien nicht zuständig für die Verschriftlichung von Hinweisen aus dem verdeckten Bereich gewesen und hätten deshalb ihre Grenzen überschritten. "Die Entscheidung des Staatsanwalts war aber der Auslöser der ganzen Affäre und des anschließenden Verhaltens der beiden Polizisten, sich als Opfer zu gerieren."

Der Untersuchungsausschuss will am Montag wieder tagen. Dann soll der Kieler Oberstaatsanwalt erneut zu Wort kommen. Ihm haben die Abgeordneten bereits Betroffenheitsstatus zugebilligt.

Der Ausschuss will mögliche Missstände bei Polizeiermittlungen gegen Rocker in früheren Jahren aufarbeiten. Die Abgeordneten gehen Vorwürfen der Aktenmanipulation, der Unterdrückung von Beweismitteln, des Drucks "von oben" und des Mobbings nach.