Leipzig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzt am heutigen Mittwoch seine Verhandlung zum umstrittenen Fehmarnbelttunnel fort. Dann soll es unter anderem um Fragen der Tunnelsicherheit gehen, kündigte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier an. Das Gericht hat insgesamt bis zu sieben Tage angesetzt, um über die Klagen zweier Umweltverbände und mehrerer Fährunternehmen zu verhandeln. Am Dienstag wurde zum Auftakt unter anderem über die Verkehrsprognose für die geplante Fehmarnbeltquerung gestritten. Die Kläger bezweifeln, dass die Vorhersagen zum Autoverkehr zutreffend sind.

Der 18 Kilometer lange Ostseetunnel soll Puttgarden auf Fehmarn und Rødby auf Lolland verbinden. Durch den Tunnel am Meeresboden sollen sowohl Autos als auch Züge fahren, was die Fahrzeiten und -wege erheblich verkürzen würde. Gebaut und betrieben würde der Tunnel von Dänemark. Für den Tunnelabschnitt im Nachbarland besteht schon seit 2015 Baurecht.