Hamburg.

Wegen des gekippten Hamburger Ölheizungsverbots fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen beim Klimaschutz der Stadt. "Die Umweltbehörde muss offenlegen, wie die Einsparlücke von circa 400 000 Tonnen CO2 durch den Wegfall des Ölheizungsverbots aufgefangen werden kann", erklärte Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, am Dienstag. Unter den insgesamt 400 vom rot-grünen Senat vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen war das Verbot des Neueinbaus von Ölheizungen ab 2022 ein wesentlicher Baustein zur Einhaltung des Klimaplans und auch so im Bürgerschaftswahlkampf vor allem von den Grünen bezeichnet worden. Es wurde durch Bundesgesetzgebung gekippt.

Das im Juli vom Bundestag beschlossene Gebäudeenergiegesetz sieht hingegen lediglich vor, dass ab 2026 einzubauende Ölheizungen anteilig erneuerbare Energien nutzen müssen. Ist dieses nicht möglich und besteht keine Möglichkeit des Anschlusses an ein Fernwärme- oder Gasnetz, ist der Einbau auch ohne anteilige Nutzung erneuerbarer Energien möglich.

Wie eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Gamm, über die am Dienstag das "Abendblatt" berichtet hatte, ergab, wusste der Senat schon vor der Verabschiedung des eigen Gesetzes von der drohenden Unzulässigkeit der Ölheizungsverbotspläne. "Die Einbringung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes in die Bürgerschaft durch (Umwelt-)Senator (Jens) Kerstan, das wissentlich in Teilen unzulässig sein würde, stellt einen neuen Tiefpunkt der parlamentarischen Arbeit dar", sagte Gamm. Er warf dem Grünen-Politiker "Täuschungen, Halbwahrheiten" und "Ignoranz" vor.

Kerstan selbst sagte dem "Abendblatt", dass Hamburg sich bis zuletzt beim Bund für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt habe. "Sonderregelungen in den Ländern werden aber nicht zugelassen." Konkrete Klimaschutzziele in den Ländern und Städten "auszubremsen, ist eine unverantwortliche Politik", warf er dem Bund vor.