Hamburg.

Den Gästen des von Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) entgegen geltender Corona-Regeln veranstalteten Umtrunks droht kein Bußgeld. Auch gegen den Wirt der Bar, in der Grote im Juni mit rund 30 Gästen zusammengekommen war, um auf seine Wiederernennung als Innensenator anzustoßen, werde kein Bußgeldverfahren eingeleitet, teilte die Bußgeldstelle am Freitag mit. Zuvor hatte das "Hamburger Abendblatt" darüber berichtet.

Grote selbst musste Anfang August ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro zahlen. Den Umtrunk hatte er zwar als Fehler bezeichnet und sich dafür entschuldigt, bis zuletzt aber einen Regelverstoß bestritten. Die Opposition hatte geschlossen seinen Rücktritt gefordert.

Die Gäste und der Gastwirt hätten angesichts der "Einladung durch den Präses der Innenbehörde, welche für die Durchsetzung und Ahndung der HmbSARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zuständig ist, darauf vertrauen" können, dass alles im zulässigen Rahmen stattfinde, begründete die Bußgeldstelle ihre Entscheidung, nicht weiter gegen die anderen an dem Treffen Beteiligten vorzugehen.

Der Innenexperte der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Dennis Gladiator, sieht in der Begründung einen Beleg dafür, "dass Grote dem Amt nicht gewachsen ist". Von einem Innensenator könne zurecht erwartet werden, dass er sich an Recht und Gesetz hält. "Das gilt auch und gerade für Verordnungen, die er kurz zuvor selbst beschlossen hat und deren Einhaltung er durchsetzen soll. Das hat die Bußgeldstelle seiner Behörde sehr deutlich bestätigt", sagte Gladiator.