Kiel.

Schleswig-Holstein will strengere Regeln für den Umgang der Polizei mit Informanten aus kriminellen Kreisen. Aus dem Polizeirecht soll künftig genau hervorgehen, wer eine sogenannte Vertrauensperson ist und wer nicht dafür in Betracht kommt, wie Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP am Donnerstag mitteilten. Festgelegt wird auch, wozu Vertrauenspersonen nicht eingesetzt werden dürfen und wie deren Zuverlässigkeit zu prüfen ist. Die drei Fraktionen haben im Rahmen der Parlamentarischen Beratung einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht.

Der Gesetzentwurf zum Polizeirecht der Koalition sieht zudem vor, d ie Zusammenarbeit mit Vertrauenspersonen und de n Einsatz verdeckter Ermittler beispielsweise bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität künftig unter Richtervorbehalt zu stellen. Im Zuge der parlamentarischen Aufarbeitung der sogenannten Rockeraffäre bei der Landespolizei war der Ruf nach gesetzlichem Regelungsbedarf laut geworden. Dabei geht es besonders um den Umgang des Staates mit verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen.

Nach Angaben des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Tim Brockmann (CDU), geht es bei den Änderungen im Polizeirecht um Rechtssicherheit. "Gut organisierte, kriminelle Strukturen sind oft nur mithilfe von Personen auszuleuchten, die sich innerhalb der jeweiligen Organisationen bewegen", sagte er.

V-Leute seien meist selber tief in kriminellen Strukturen verstrickt, sagte Burkhard Peters (Grüne). "Die Grenzen zwischen Führen durch die Polizei und dem Versuch der V-Leute, durch Manipulation der Polizei eigene Interessen zu verfolgen, sind fließend." Nötig sei aber auch eine Reform der Strafprozessordnung. Das geht nur auf Bundesebene.

Für Jan Marcus Rossa (FDP) geht es darum sicherzustellen, dass V-Leute im Auftrag der Polizei keine Rechtsverstöße begehen und nicht im Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ermitteln. "Darüber muss gewährleistet sein, dass die Zuverlässigkeit einer V-Person laufend überprüft wird. Der Rechtsstaat darf nicht ignorieren, dass sich eine V-Person nicht nur in einem kriminellen Milieu bewegt, sondern diesem in der Regel angehört."