Hamburger.

Die Hamburger Verkehrsbehörde sieht ihre Pläne für Pop-Up-Radwege nicht vom Urteil des Berliner Verwaltungsgericht gefährdet. "Die Pop-Up-Bike-Lane wurde gerade nicht unter dem Gesichtspunkt zur Eindämmung des Coronavirus begründet", sagte Dennis Krämer von der Pressestelle der Verkehrsbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Hamburger Pop-Up-Bike-Lanes sollen demnach einen sogenannten Verkehrsversuch darstellen, der "zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen zulässig ist".

In Berlin waren die Pop-up-Radwege mit der Corona-Pandemie begründet worden: Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng, argumentierte der Senat. Nach einer ersten Gerichtsentscheidung vom Montag ist dies so nicht zulässig. Laut Gericht müssen die Pop-up-Radwege wieder entfernt werden.

In der Hansestadt gibt es den ersten Pop-Up-Radweg auf der Straße Beim Schlump. Er wurde am Wochenende zunächst für zwölf Monate eingerichtet, um Erfahrungen und Erkenntnisse zu sammeln, die in einen späteren Umbau der Straße einfließen könnten.