Kiel. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht als letzte Instanz über ein Diesel-Fahrverbot auf einer Kieler Verkehrsachse entscheiden. Land und Stadt beantragten Revision gegen ein OVG-Urteil, das einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgab.

Im Kampf gegen ein Diesel-Fahrverbot auf einer Kieler Verkehrsachse haben das Land und die Stadt Kiel am Bundesverwaltungsgericht Revision gegen ein Urteil beantragt. Das teilte das Umweltministerium am Freitag in Kiel mit. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte den Luftreinhalteplan des Umweltministeriums Ende Juni für unzureichend erklärt. Die Richter halten ein Fahrverbot für alte Diesel-Autos für wirksamer und gaben der Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Laut OVG darf das Umweltministerium nicht davon ausgehen, dass der im Plan vorgesehene Einsatz von Luftfiltern zur Einhaltung der für Stickstoffdioxide geltenden Grenzwerte führt.

Land und Stadt halten es für sinnvoll, dies in letzter Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht zu klären. "Die Revision wird uns aber nicht davon abhalten, weiter an einer Verbesserung der Luftqualität am Theodor-Heuss-Ring zu arbeiten und die Maßnahmen aus dem gültigen Luftreinhalteplan auch umzusetzen", sagte Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD). Auf einem etwa 200 Meter langen Abschnitt des Theodor-Heuss-Rings, einer Verkehrsachse in Kiel, wurden die Stickoxid-Grenzwerte in der Vergangenheit wiederholt überschritten.

Der zuletzt im Januar fortgeschriebene Luftreinhalteplan sieht für den Theodor-Heuss-Ring auf einer in westliche Richtung verlaufenden Strecke von etwa 350 Metern zwar ein Fahrverbot für Euro 1- bis Euro 5- Diesel vor. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der vorrangig geplante Einsatz von mehreren Luftfilteranlagen auf dem Radweg im Bereich der Messstelle nicht erfolgt oder sich als unzureichend erweist. Lkw wären von einem Verbot nicht betroffen.

"Angesichts der Messwerte der ersten Monate dieses Jahres, der anhaltenden Baustellensituation und der Zusage der Stadt Kiel, die Luftfilteranlagen im Herbst zu errichten und in Betrieb zu nehmen, halte ich es für möglich, dass die Grenzwerte auch ohne weitere Maßnahmen eingehalten werden können", sagte Energiewendestaatssekretär Tobias Goldschmidt. In einigen Wochen werde das Ministerium eine Prognoseschätzung zum Jahresmittelwert 2020 abgeben. Der Luftreinhalteplan werde entsprechend den Anforderungen des OVG fortgeschrieben. Dabei sollen laut Goldschmidt sowohl erste Erfahrungen mit den Luftfilteranlagen als auch die Schadstoffbelastung im Jahr 2020 berücksichtigt werden.

Die Stadt Kiel und das Ministerium planen, zum zweiten Quartal 2021 einen fortgeschriebenen Luftreinhalteplan in Kraft zu setzen und dann auch Klarheit zu haben, ob und in welcher Form weitere Maßnahmen erforderlich werden.