Hamburg. Die AfD will das Verfahren zur Wahl von Verfassungsrichtern ändern. „Öffentlichkeit und Medien bleiben beim Nominierungs- und Vorstellungsprozess der Kandidaten außen vor, obwohl hier Richter bestimmt werden, die eine überaus große Machtfülle bei der Auslegung unserer Verfassung haben“, sagt der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Krzysztof Walciak. Bislang werden die Mitglieder des höchsten Hamburger Gerichts ohne Aussprache von der Bürgerschaft gewählt.
„Es muss möglich sein, sich im Vorwege über Kandidaten zu informieren und diese im Rahmen einer öffentlichen Anhörung befragen zu können. Dies sollte nicht einer kleinen Zahl interessierter Abgeordneter vorbehalten sein“, sagt Walciak.
Der AfD-Antrag sieht die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung in einem Ausschuss der Bürgerschaft vor. Außerdem soll es auf Antrag von mindestens fünf Prozent der 123 Bürgerschaftsabgeordneten eine Aussprache über den Kandidaten im Plenum der Bürgerschaft geben. Die sieben AfD-Abgeordneten könnten eine solche Aussprache mit ihren Stimmen allein durchsetzen.
Lesen Sie auch:
- AfD wirft Verfassungsrichtern Linksextremismus vor
- Wann der Verfassungsschutz die AfD überwachen will
- Verfassungsschutz: Mehr Extremisten, noch mehr Gewalt
„Die Wahl der Verfassungsrichter erfolgt ohne Aussprache, weil wir keine Politisierung der Wahl wollen“, sagt Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Es sei zudem guter Brauch, dass das Vorschlagsrecht für die Richter und Richterinnen nach dem Fraktionsproporz erfolge. Da sich die vorgeschlagenen Kandidaten vor der Wahl in allen Fraktionen vorstellten, könne sich jeder Abgeordnete ein eigenes Urteil bilden.
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Hamburg