Schleswig/Kiel. Das Verwaltungsgericht Schleswig untersagt dem Bildungsministerium, eine lungenkranke Lehrerin zum Schuljahresstart trotz Corona-Pandemie im Präsenzunterricht einzusetzen. Der Beschluss ist vorläufig.

Eine Lehrerin in Schleswig-Holstein, die wegen einer Lungenerkrankung zu den Corona-Risikogruppen gehört, muss nach einem Gerichtsbeschluss vorerst nicht in der Schule Präsenzunterricht geben. Das Verwaltungsgericht in Schleswig untersagte am Donnerstag dem Kieler Bildungsministerium, die Lehrerin aus dem Kreis Segeberg bis zu einer endgültigen Entscheidung wie geplant einzusetzen.

Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind etwa 20 ähnliche Klagen beim Verwaltungsgericht sowie bei Arbeitsgerichten anhängig. Der jetzt gefasste Beschluss sei die erste Gerichtsentscheidung hierzu in Schleswig-Holstein. Am Montag beginnt in dem Bundesland das neue Schuljahr.

Die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke forderte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) auf, angesichts der Gerichtsentscheidung "von ihrer bisherigen hartherzigen Linie" abzurücken. Lehrkräfte, die zu Risikogruppen gehörten und ärztliche Atteste vorlegten, hätten schwere Vorerkrankungen und bräuchten wegen ihres gesundheitlichen Risikos einen besonderen Schutz bei ihrem Arbeitseinsatz.

"Denn bei ihnen ist im Falle einer Infektion mit einem wesentlich bedrohlicherem Krankheitsverlauf zu rechnen", betonte Henke. Dem dürfe das Bildungsministerium nicht mit pauschalen Ablehnungen ohne ernsthafte individuelle Prüfungen begegnen.

Rund 1600 Lehrer haben in Schleswig-Holstein Atteste vorgelegt, dass sie zu Corona-Risikogruppen gehören und deshalb derzeit nicht direkt Schüler unterrichten könnten. Der betriebsärztliche Dienst hat nach den bisher bekannten Zahlen 780 Fälle geprüft und lediglich 32 Unterrichtsbefreiungen ausgesprochen.

Ministerin Prien hatte am Mittwoch vor der Presse noch einmal bekräftigt, dass Lehrer wegen der geringen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein kein größeres Risiko in der Schule hätten als andere Berufsgruppen. Ihr sei die Gesundheit und das Wohlergehen der Lehrkräfte sehr wichtig. Die Gefährdungsbewertungen des betriebsärztlichen Dienstes orientierten sich an den Gegebenheiten des jeweiligen Arbeitsplatzes - und dies gelte es zu respektieren.