Hamburg. Hamburgs Innensenator Andy Grote tut es leid, dass er mit einem Umtrunk mit 30 Freunden inmitten der Corona-Krise für Unmut gesorgt hat. Einen Verstoß gegen die Corona-Regeln sah er darin aber nicht - Die Bußgeldstelle kommt zu einem anderen Ergebnis.

Hamburgs Innensenator Andy Grote muss wegen Verstoßes gegen Corona-Regeln im Zusammenhang mit einem Umtrunk 1000 Euro Bußgeld zahlen. Das teilte der SPD-Politiker selbst mit. "Nach erkennbar intensiver und sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts durch die Bußgeldstelle ist mir nun der abschließende Bescheid zugegangen", schrieb er am Dienstag. Diese Prüfung habe ergeben, dass er mit einem Empfang für 30 Freunde und Bekannte, bei dem er Anfang Juni in den Räumlichkeiten einer Bar in der Hafencity auf seine Wiederernennung als Senator angestoßen hatte, eine Ordnungswidrigkeit begangen habe.

Zwar habe es sich nicht um eine verbotene Feier gehandelt, wie der Vorwurf in einer anonymen Anzeige gelautet hatte. Die Bußgeldstelle sei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass er "eine private Zusammenkunft veranstaltet" und damit gegen die damals geltende Corona-Eindämmungsverordnung verstoßen habe. "Ich akzeptiere das Ergebnis ohne Einschränkungen und habe das Bußgeld umgehend überwiesen", erklärte Grote.

Hätte die Bußgeldstelle auf eine Feier im nicht öffentlichen Raum erkannt, wären maximal 500 Euro fällig gewesen. Veranstalter einer Zusammenkunft im öffentlichen Raum werden laut Bußgeldkatalog dagegen mit 1000 Euro zur Kasse gebeten.

Bislang hatte der Innensenator stets bestritten, überhaupt gegen geltende Regeln verstoßen zu haben, die Zusammenkunft aber im Nachhinein als "dummen Fehler" bezeichnet und sich mehrfach dafür entschuldigt. So auch erneut am Dienstag: "Das Treffen war in jedem Fall ein schwerer Fehler, der mir aufrichtig leid tut", schrieb er.

Die Opposition fordert dennoch geschlossen seit Wochen Grotes Rücktritt. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zeigte sich zwar verärgert über das Verhalten seines Senators, machte zugleich aber deutlich, dass er unabhängig vom Ausgang des Bußgeldverfahrens an ihm festhalten wolle.