Kiel.

Die Familiengerichte in Schleswig-Holstein haben im vergangenen Jahr für 520 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das waren zwölf Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistikamt Nord am Montag mitteilte. Im Vergleich zu 2014 betrug der Anstieg 26 Prozent.

Bei 38 Prozent der betroffenen Minderjährigen handelte es sich um Kleinkinder unter 6 Jahren und bei 22 Prozent um Jugendliche ab 14 Jahren. Familiengerichte können Eltern das Sorgerecht entziehen oder es einschränken, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen des Minderjährigen anders nicht abgewendet werden kann. Die Sorge kann auf das Jugendamt oder einen Dritten übertragen werden.