Kiel.

Schleswig-Holsteins Verkehrsministerium hat 415 Fahrverbote nach dem neuen, aber fehlerhaften Bußgeldkatalog per Gnadenentscheidung aufgehoben. "Das gilt selbstverständlich nur für die Fahrverbote, die auf den nichtigen Regelungen der Verordnung vom 20. April 2020 basieren und die nach dem alten Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären", sagte Verkehrsstaatssekretär Thilo Rohlfs am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte das "Flensburger Tageblatt" über die Entscheidung berichtet.

"Fahrverbote sind ein schwerwiegender Eingriff für den betroffenen Bürger", sagte Rohlfs. Daher hätten sich Bund und Länder darauf geeinigt, bereits rechtskräftige Fahrverbote, die noch nicht abgegolten seien, zu überprüfen. "Nach intensiver rechtlicher Prüfung haben wir uns in Schleswig-Holstein für die Aufhebung der Fahrverbote mittels Gnadenentscheid entschieden."

Anfang Juli hatte Schleswig-Holstein den neuen Bußgeldkatalog nach einer Aufforderung des Bundes vorerst ausgesetzt. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten, vor allem über eine Regelung: Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.