Hamburg

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Senatorin ein

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Gegen die neue Chefin der Justizbehörde Anna Gallina lief seit Dezember 2019 und noch bei ihrem Amtsantritt im Juni 2020 ein Ermittlungsverfahren.

Gegen die neue Chefin der Justizbehörde Anna Gallina lief seit Dezember 2019 und noch bei ihrem Amtsantritt im Juni 2020 ein Ermittlungsverfahren.

Foto: Roland Magunia

Zwei Mitglieder der Bezirksversammlung Mitte hatten Anna Gallina und weitere Grüne angezeigt – offenbar zu spät.

Hamburg. Der Start von Anna Gallina im neuen Amt stand unter keinem guten Stern: Ausgerechnet gegen sie, die neue Chefin der Justizbehörde und Grünen-Landesvorsitzende, lief seit Dezember 2019 und noch bei ihrem Amtsantritt als Justizsenatorin im Juni 2020 ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Strafrechtlich dürfte die 37-Jährige jetzt aber aus dem Schneider sein.

Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, hat sie die Ermittlungen nun wegen eines „Verfahrenshindernisses“ eingestellt. Grund: Diejenigen, die Gallina und zwei weitere Grünen-Politiker angezeigt hatten – zwei Ex-Mitglieder der Grünen-Fraktion in der Bezirksversammlung Mitte – taten dies zu spät.

Zu spät angezeigt: Ermittlungen gegen Gallina eingestellt

Die Abgeordneten hatten den drei Grünen vorgeworfen, sich in ehrverletzender Weise über sie geäußert zu haben. Es ging um den Vorwurf, sie würden islamistischen Positionen und islamistische Organisationen unterstützen.

Bei Beleidigungsdelikten handelt es sich um absolute Antragsdelikte. Wird eine Strafanzeige nicht binnen drei Monaten, nachdem die Anzeigenden von der möglichen Tat und etwaigen Tatverdächtigen wussten, angezeigt, kann die Tat nicht verfolgt werden.

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Anzeige gegen Grüne lag außerhalb der Drei-Monats-Frist

Offenbar zog sich das Verfahren auch deshalb so lange hin, weil die Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwalt der beiden Abgeordneten uneins darüber waren, wann diese von den Vorwürfen Kenntnis erlangt hatten.

Die Behörde legte sich schließlich darauf fest, dass die Abgeordneten bereits im Juni 2019 durch Presseberichte davon erfahren hatten – deren Anzeige vom 4. November 2019 lag damit allerdings außerhalb der Drei-Monats-Frist.

Gleichlautende Äußerungen sollen auch am Rande eines Hamburger Zivilprozesses gefallen sein, also nicht in der Öffentlichkeit. Im Hinblick darauf mangelte es, so die Staatsanwaltschaft ohne auf Details einzugehen, „an einem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse“.

( dah )

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