Hamburg/Frankfurt/Main. Die Verteidigung hat im Fall des verurteilten früheren Multimillionärs und Hamburger Internetunternehmers Alexander Falk Revision eingelegt. Der Schritt sei wie angekündigt unmittelbar nach der Urteilsverkündung erfolgt, erklärte ein Sprecher.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sah von dem Schritt eigenen Angaben zufolge ab. Falk war am 9. Juli vom Frankfurter Landgericht wegen der Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden.
Alexander Falk – Verteidigung hatte Freispruch gefordert
Hintergrund sei eine Millionenklage gewesen, die der Jurist gegen Falk vorbereitete, hieß es in der Urteilsbegründung. Falk kam dennoch auf freien Fuß, der Haftbefehl gegen ihn wurde nach 22 Monaten Untersuchungshaft ausgesetzt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch erreichen wollen. Wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft gefordert. Richter Jörn Immerschmitt verwies in seiner Urteilsbegründung Anfang Juli auf eine Tonaufnahme, die ein Zeuge den Ermittlern übergab und auf der zu hören ist, wie sich Falk über die Tat schadenfroh äußert. Dies habe zum Durchbruch bei den Ermittlungen geführt.
Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Eingeräumt hatte der 50-Jährige, einen letztlich erfolglosen Datendiebstahl bei dem Anwalt in Auftrag gegeben zu haben.
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Der heute 50-jährige Falk hatte den von seinem Vater geerbten Stadtplanverlag verkauft und sehr erfolgreich in Internetunternehmen investiert. Er avancierte zu einem Star der New Economy und gelangte auf die Liste der 100 reichsten Deutschen. 2008 wurde er dann wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung in Hamburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Zivilverfahren, in dem der angeschossene Anwalt die Gegenseite vertrat, ging es um millionenschweren Schadenersatz.
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