Kiel.

Die Stadt Kiel will im Kampf gegen ein Fahrverbot für alte Diesel-Autos am Theodor-Heuss-Ring vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Es sei eine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht zum Luftreinhalteplan in Vorbereitung, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit. Mittlerweile liege die Begründung der Schleswiger Richter vor.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte den Luftreinhalteplan des Umweltministeriums Ende Juni für unzureichend erklärt. Die Richter halten ein Fahrverbot für wirksamer und gaben der Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Laut OVG darf das Umweltministerium nicht davon ausgehen, dass der im Plan vorgesehene Einsatz von Luftfiltern zur Einhaltung der für Stickstoffdioxide geltenden Grenzwerte führt.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) will den Plan überarbeiten. "Die von der Stadt vorgeschlagenen Luftfilteranlagen erfüllen offensichtlich die Anforderungen des Gerichts nicht", sagte er damals zur Entscheidung. "Deshalb erscheint nach derzeitigem Stand das Durchfahrverbot für ältere Diesel-Pkw auf dem betroffenen Streckenabschnitt nach Abschluss der Bauarbeiten als einzige Maßnahme, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist." Ein Ministeriumssprecher wollte sich am Mittwoch nicht zu der Begründung des Gerichts äußern.

Die Stadt verwies dagegen darauf, dass das OVG die Luftfilteranlagen als mögliche vorrangige, Fahrverbote abwendende Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan grundsätzlich anerkenne. Auch vielen weiteren Kritikpunkten der Deutschen Umwelthilfe folge das Gericht ausdrücklich nicht. Es bemängele aber die Nachweise zur Wirksamkeit der vorgesehenen Luftfilteranlagen.

"Auch wenn das Urteil noch weiterer detaillierter Prüfung bedarf, geht die Landeshauptstadt Kiel derzeit davon aus, dass die vom Gericht gesehenen Kritikpunkte ausgeräumt und die Grenzwerte mit Hilfe von Luftfilteranlagen und ohne Fahrverbote selbst für den Fall eingehalten werden können, dass das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bestätigt", teilte die Stadt mit.

Der zuletzt im Januar fortgeschriebene Luftreinhalteplan sieht für den Kieler Theodor-Heuss-Ring auf einer in westliche Richtung verlaufenden Strecke von etwa 350 Metern zwar ein Fahrverbot für Euro 1- bis Euro 5- Diesel vor. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der vorrangig geplante Einsatz von mehreren Luftfilteranlagen auf dem Radweg im Bereich der Messstelle nicht erfolgt oder sich als unzureichend erweist. Lkw wären von einem Verbot nicht betroffen.