Hamburg. Dafür müssen Bedingungen erfüllt sein. Nach Einführung des neuen Bußgeldkatalogs wurden in Hamburg 750 Verbote erlassen.

Hamburg will in Härtefällen die wegen zu schnellen Fahrens nach dem neuen, inzwischen aufgehobenen Bußgeldkatalog verhängten Fahrverbote aufheben. Voraussetzung sei, dass Betroffene nachweisen können, dass sie auf den Führerschein angewiesen sind, und das Fahrverbot nicht auch nach dem alten, inzwischen wieder angewandten Bußgeldkatalog erteilt worden wäre, sagte am Freitag ein Sprecher der Innenbehörde.

Sofern Fahrverbote "bereits rechtskräftig verfügt, aber noch nicht vollständig abgeleistet oder noch nicht angetreten worden sind, können sich die Betroffenen an die Bußgeldstelle wenden und einen formlosen Antrag stellen". Im Rahmen einer Einzelfallprüfung müsse dann die besondere Härte festgestellt werden.

Hamburg: 750 Fahrverbote nach neuem Bußgeldkatalog

Den Angaben zufolge wurden in Hamburg 750 Bußgeldbescheide mit einem Fahrverbot nach dem am 28. April in Kraft getretenen neuen Bußgeldkatalog erlassen. Anfang dieses Monats wurde seine Anwendung wegen rechtlicher Mängel ausgesetzt. Nach dem neuen Katalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor und jetzt wieder gilt dies erst bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Inzwischen gibt es unter den Ländern Streit, ob im Zuge der Beseitigung der Formfehler auch die Strafen für zu schnelles Fahren wieder abgemildert werden sollen. Die Hamburger Verkehrsbehörde lehnt eine Rückkehr zur alten Milde ab. Leitprinzip sei, "dass gravierende Verkehrsverstöße, wie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, aus Gründen der Verkehrssicherheit deutlich stärker geahndet werden müssen als in der Vergangenheit", heißt es dort.