Hamburg. Geklagt hatte unter anderem der Verein Attac. Die Gründe für die Entscheidung sollen erst Ende Juli schriftlich erläutert werden.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat eine Klage gegen Auflagen für ein Protestcamp beim G-20-Gipfel von 2017 abgelehnt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mit. Die Gründe der Entscheidung vom Mittwoch sollen erst im schriftlichen Urteil erläutert werden, das für Ende Juli erwartet wird. Geklagt hatte unter anderem der Verein Attac.

Das Netzwerk von Globalisierungskritikern sieht in den damaligen Beschränkungen der Stadt Hamburg eine massive Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

Die Stadt Hamburg hatte ein Camp mit Schlafplätzen für mehrere tausend Gipfelgegner im Altonaer Volkspark abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch am 28. Juni 2017 entschieden, dass das Camp vorsorglich dem Versammlungsrecht unterstellt werden müsse.

Daraufhin erlaubte die Stadt zunächst ein Protestcamp ohne Schlaf- und Küchenzelte in der Nähe des Parks. Erst am 5. Juli 2017, einen Tag vor Beginn des Gipfels, durften doch 300 Schlafzelte für jeweils zwei bis drei Personen aufgebaut werden.

G-20-Protestcamp: Attac hatte gegen ursprüngliches Verbot geklagt

Attac und die übrigen Kläger wollten erreichen, dass das ursprüngliche Verbot des Camps und die späteren Auflagen für rechtswidrig erklärt werden. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen.