Hamburg. Die Ermittlungsbehörden melden keine Zunahme rechtswidriger Gewaltanwendung durch Hamburger Beamte.

Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt hat die Hamburger Staatsanwaltschaft in den ersten sechs Monaten des Jahres 90 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingeleitet.

Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingeleitet

17 Verfahren wurden bereits wieder eingestellt, meist wegen mangelnden Tatverdachts, wie aus einer Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren 98 Verfahren wegen des gleichen Vorwurfs eingeleitet worden.

Das Dezernat für Interne Ermittlungen in der Innenbehörde war im vergangenen Halbjahr mit drei Disziplinarverfahren gegen Polizisten befasst. In einem Fall gehe es um einen Beamten, der bei einem Einsatz im Oktober 2018 einer Frau ins Gesicht geschlagen haben soll. In dem Fall soll zunächst das strafrechtliche Verfahren abgewartet werden.

Ungewollter Schuss auf Hund bei Wohnungsdurchsuchung

Ein anderer Beamter habe bei einer Wohnungsdurchsuchung ungewollt einen Schuss auf einen Hund abgegeben, hieß es. Das Projektil schlug in einen Polstersessel ein. Ein Kollege des Beamten erlitt dabei ein Lärmtrauma. Das Strafverfahren wurde gegen eine Geldauflage von 300 Euro eingestellt, das Disziplinarverfahren daraufhin ebenfalls.

In einem dritten Fall ging es um die Überreaktion eines Polizisten bei der Festnahme eines betrunkenen Gewalttäters. Der Mann hatte erhebliche Gegenwehr geleistet. Der Beamte reagierte den Angaben zufolge mit einem unangemessenen Einsatz körperlicher Gewalt.

Er erhielt dafür einen Strafbefehl über 5400 Euro. Wegen des Verbots der Doppelbestrafung sei das Disziplinarverfahren eingestellt worden.

213 Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt

Die Zahl der Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt betrug im gesamten Vorjahr 213, von denen zwei mit einem Strafbefehl und eines mit einer gerichtlichen Verwarnung endeten.

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Im Jahr 2018 hatte es 232 Strafverfahren gegeben, von denen eines mit einer Geldstrafe endete. Die übrigen Verfahren wurden meist wegen nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Die Jahreszahlen der Staatsanwaltschaft beziehen sich allerdings nicht nur auf Beamte der Hamburger Polizei, wie ein Sprecher der Innenbehörde erläuterte. Auch andere Beamte, wie etwa Bundespolizisten, Justizbeamte oder auch Lehrer, können sich der Körperverletzung im Amt schuldig machen.