Kiel. Konzerte und Demonstrationen dürfen wieder größer werden im Norden. Die Landesregierung hat weitere Lockerungen beschlossen. Diese betreffen auch Spaßbäder.

An Veranstaltungen mit sitzendem Publikum dürfen in Schleswig-Holstein vom nächsten Montag an im Freien bis zu 500 Besucher teilnehmen und damit doppelt so viele wie bisher. Dies hat die Landesregierung angesichts anhaltend niedriger Zahlen von Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus beschlossen. Dabei geht es zum Beispiel um Konzerte. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums vom Mittwoch steigt auch die zugelassene Teilnehmerzahl für Versammlungen und Demonstrationen von 250 auf 500 im Freien und von 100 auf 250 in Räumen.

Darüber hinaus treten weitere Lockerungen für Veranstaltungen und Schwimmbäder in Kraft. So sind sogenannte Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze künftig mit bis zu 150 Personen im Freien möglich. Innerhalb geschlossener Räume bleibt es bei 50 Teilnehmern. Veranstaltungen mit Marktcharakter sind künftig mit bis zu 500 Personen außerhalb und 250 Personen innerhalb geschlossener Räume unter erhöhten Sicherheitsanforderungen zulässig. Bei Veranstaltungen in privaten Räumen dürfen weiterhin auch mehr als zehn Teilnehmer dabei sein, sofern die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden, wie sie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze gelten. Nun dürfen maximal 50 Personen drinnen teilnehmen und ab 20. Juli bis zu 150 draußen.

Einige Veränderungen gibt es auch bei Regeln für Schwimmbäder, mit besonderer Bedeutung für Spaßbäder. Dort dürfen künftig alle Bereiche und Becken genutzt werden, sofern ein Hygienekonzept vorliegt. Hier gelten besonderen Anforderungen an die Hygiene. Sofern es das Konzept ermöglicht, dass mehr als 250 Gäste gleichzeitig im Bad anwesend sein können, muss der Betreiber das Hygienekonzept vor Betriebsaufnahme dem örtlichen Gesundheitsamt melden.