Kiel.

Tempoverstöße sollten aus Sicht des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums nicht gleich so hart geahndet werden wie im neuen Bußgeldkatalog vorgesehen. Seit dessen Inkrafttreten sei die Zahl an Bußgeldverfahren bis hin zu Fahrverboten deutlich gestiegen, sagte Staatssekretär Thilo Rohlfs (FDP) am Montag der Deutschen Presse-Agentur parallel zu Bund/Länder-Gesprächen über das umstrittene Thema. Hier sollte dringend darüber nachgedacht werden, ob das so noch verhältnismäßig sei.

"Ich halte es daher für geboten, auch inhaltlich noch mal zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts direkt zum sofortigen Fahrverbot führen sollte", sagte Rohlfs. Gerade in einem ländlich geprägten Flächenland wie Schleswig-Holstein gehe es hier mitunter auch um die Existenz. Als Beispiel nannte der Staatssekretär Solo-Selbstständige, die gerade ohnehin große Schwierigkeiten hätten und von der Corona-Pandemie besonders betroffen seien. "Hier kann ein Fahrverbot schnell existenzgefährdend sein, wenn sie nicht mehr ohne Weiteres von A nach B kommen."

Hintergrund ist der Konflikt um eine fehlerhafte Novelle der Straßenverkehrsordnung. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will mit den Ländern darüber verhandeln, dass schärfere Regelungen über Fahrverbote bei zu schnellem Fahren wieder rückgängig gemacht werden. Seit Ende April droht ein einmonatiger Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Wegen eines Formfehlers in der Verordnung wurden die neuen Regeln bundesweit von den Ländern vorerst außer Vollzug gesetzt.