Kiel. Seit Monaten sitzt eine Kieler Staatsanwältin wegen Rechtsbeugung auf der Anklagebank. Jetzt plädierten ihre Kollegen. Betroffene zeigen sich tief enttäuscht vom Strafantrag.

Im Prozess um Rechtsbeugung gegen eine Kieler Staatsanwältin haben die Ankläger am Freitag wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung zwei Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Strafe gegen die 44-jährige Juristin soll auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Staatsanwältin Janina Seyfert.

Sie und ihr Kollege Joachim Reinhold hielten die Angeklagte in fünf Fällen der vorsätzlichen Rechtsbeugung für schuldig, in einem Fall tateinheitlich mit Diebstahl. Sie habe dabei "bewusst und in schwerwiegender Weise" die Rechte von Tierhaltern ausgehebelt, als sie Notveräußerungen verdeckt anordnen und vollziehen ließ - ohne die betroffenen Tierhalter anzuhören und ihnen die im Rechtsstaat gebotene gerichtliche Überprüfung einzuräumen. In fünf weiteren Fällen der Anklage beantragten sie Freispruch.

Der Bürger müsse im Rechtsstaat darauf vertrauen können, dass sich Richter und Staatsanwälte an geltendes Recht hielten und nicht willkürlich dagegen verstießen, sagte Seyfert. Die Angeklagte habe durch ihr Handeln das Vertrauen in die Rechtspflege schwer erschüttert. Der Tatbestand der Rechtsbeugung ist als Verbrechen eingestuft und kann mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ab einem Jahr Freiheitsstrafe muss die Angeklagte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Sie ist bereits rechtskräftig vorläufig des Dienstes enthoben. Ihre Bezüge wurden um ein Viertel gekürzt.

Die promovierte Juristin hatte Fehler eingeräumt, bewusste Rechtsbeugung aber bestritten. Dem widersprachen ihre Kollegen aus Itzehoe ausführlich in ihrem fünfstündigen Plädoyer. Demnach handelte die Angeklagte nicht nur zum Tierwohl, sondern auch, um sich aus einer durch ihre Anordnungen selbstverschuldeten Arbeitsüberlastung zu befreien. Durch die aufwendigen Beschlagnahmungen und Notveräußerungen sei sie "in ihrem Dezernat abgesoffen".

Betroffene Tierhalter im Gerichtssaal äußerten sich tief enttäuscht vom Strafantrag. Das sei "ein Witz", hieß es. Nicht nur die Angeklagte leide seit mehr als sechs Jahren durch das Verfahren. "Es gibt eine Vielzahl von Existenzen, die jetzt auf der Strecke bleiben." Gegen das Vorgehen der Angeklagten gibt es mehrere Schadenersatzklagen. Proteste von Tierhaltern hatten das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt auf den Plan gerufen. Die Ermittlungen kamen 2014 in Gang gesetzt.

Das Gericht hörte an über 40 Verhandlungstagen rund 70 Zeugen. Dabei übten auch Vorgesetzte der Angeklagten massive Kritik an der damaligen Tierschutzdezernentin. Sie hatte ganze Tierställe geräumt und von Kaninchen sowie Hühnern über Katzen, Hunde, Schafe bis hin zu einem Zirkuselefanten hunderte Tiere beschlagnahmen und notveräußern lassen.

Die Verteidigung soll am 3. August plädieren. Dann hat die Angeklagte Gelegenheit zu einem Schlusswort, bevor die Strafkammer voraussichtlich noch im August ihr Urteil verkündet. Bei einer Verurteilung ab einem Jahr müsste die Angeklagte zwingend aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.