Frankfurt/Main/Hamburg. Anwalt, der eine Klage gegen Alexander Falk vorbereitete, wurde angeschossen. Hamburger Stadtplanerbe beteuert Unschuld.

Zehn Jahre nach einem Angriff auf einen Wirtschaftsanwalt in Frankfurt wird heute das Urteil gegen den Hamburger Unternehmer Alexander Falk erwartet. Falk wird vor dem Landgericht Frankfurt Anstiftung zu einem Schuss vorgeworfen, der den Juristen im Februar 2010 schwer am Oberschenkel verletzte. Der Anwalt bereitete zu der Zeit eine Millionenklage vor in einem Verfahren, bei dem es um manipulierte Umsätze beim Verkauf eines Internetunternehmens ging, das Falk gehörte.

Der heute 50-Jährige hatte den von seinem Vater geerbten, gleichnamigen Stadtplanverlag verkauft und sehr erfolgreich in Internetunternehmen investiert. Er avancierte zu einem Star der New Economy und gelangte auf die Liste der 100 reichsten Deutschen. 2008 wurde er dann aber wegen versuchten Betrugs in Hamburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Im Zivilverfahren, in dem der angeschossene Anwalt die Gegenseite vertrat, ging es um millionenschweren Schadenersatz.

Prozess gegen Falk: Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sieht darin das Motiv und wirft Falk Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung vor. Sie fordert sechs Jahre Haft. Der 50-Jährige habe ein türkisches Bruderpaar mit der Tat beauftragt. Auf einer Tonaufnahme sei zu hören, dass er nach dem Schuss zufrieden und schadenfroh gewesen sei. In der Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von versuchter Anstiftung zum Mord ausgegangen und hatte den Vorwurf bei ihrem Plädoyer am Dienstag abgemildert.

Falk sitzt bereits seit 22 Monaten in Untersuchungshaft. Den Vorwurf hat er mehrmals zurückgewiesen und erklärt, dass er unschuldig sei. Eingeräumt hatte der 50-Jährige dafür, einen Datendiebstahl bei dem Anwalt oder anderen Kanzleiangehörigen in Auftrag gegeben zu haben - bei den Männern aus der Türkei. Die Bekanntschaft mit ihnen geht auf die Hamburger Haftzeit Falks zurück. Das Gericht konnte sie eigenen Angaben zufolge nicht als Zeugen vernehmen, weil ihr genauer Aufenthaltsort nicht bekannt sei. Mit dem letztlich erfolglosen Datendiebstahl habe er seine Unschuld in den Hamburger Gerichtsprozessen beweisen wollen, sagte Falk.

Falks Verteidiger fordern einen Freispruch

Die Verteidigung forderte am Dienstag Freispruch für ihren Mandanten. Die Anklage beruhe auf Hypothesen, Spekulationen und Vorurteilen, sagte Rechtsanwalt Björn Gercke in seinem Plädoyer. Die Aufnahme, die Falks Schuld belegen solle, habe sich als geschnitten und damit manipuliert erwiesen. Sie sei heimlich angefertigt worden, Falk sei damit erpresst worden.