Kiel.

Die für Schleswig-Holstein bereits angekündigten Quarantäneregeln für Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh treten am Donnerstag in Kraft. Das Landeskabinett habe am Mittwoch die bereits am Dienstag vorgestellte angepasste Quarantäne-Verordnung beschlossen, teilte die Landesregierung mit.

Somit müssen Reisende aus solchen Gebieten unverzüglich nach der Einreise in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft, um sich dort 14 Tage lang zu isolieren - oder einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Als Grenzwert gelten mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in einem Gebiet. Die Landesregierung reagierte damit auf die massenhaften Neuinfektionen im Kreis Gütersloh in einem großen Fleischbetrieb.

Als ungeeignete Quarantäne-Unterkünfte gelten Campingplätze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, die von den Betroffenen benutzt werden müssten.

"Je konsequenter wir bei einzelnen Ausbrüchen sind, desto besser können wir in Deutschland insgesamt mit der Pandemie umgehen", erklärte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Zur Konsequenz gehöre auch der Schutz vor dem Eintrag von Infektionen aus Risikogebieten, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausland lägen.