Schleswig.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat sich am Mittwoch mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Landesumweltministerium wegen des Luftreinhalteplans der Stadt Kiel befasst. Die Umwelthilfe verlangt eine weitere Fortschreibung des Plans. Die Organisation macht geltend, dass der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert bei Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter in Kiel seit Jahren deutlich überschritten werde. Die bisher im Stadtgebiet ergriffenen Maßnahmen seien offenkundig nicht ausreichend. Die DUH hält deshalb unter anderem die Einführung eines Fahrverbots für ältere Diesel-Kraftfahrzeuge für notwendig.

Die Stadt hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge zu vermeiden. Dazu gehört eine Verringerung von Tempo 70 auf Tempo 50. Das beklagte Ministerium sowie die Stadt Kiel als Beigeladene wiesen die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe zurück. Eine Entscheidung in dem Fall könnte nach Angaben des zuständigen Senats noch am Mittwoch fallen.