Lübeck/Kiel. Lex Gütersloh auch im Norden: Reisende aus Corona-Hotspots müssen in Schleswig-Holstein in Quarantäne. Ab wann das gilt, steht noch nicht fest. Weitere Lockerungen gibt es für Veranstaltungen und Restaurants.

Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen müssen in Schleswig-Holstein künftig in Quarantäne. Sie müssen unverzüglich nach der Einreise in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft, um sich dort 14 Tage lang zu isolieren, wie die Landesregierung am Dienstag nach einer Sitzung in Lübeck mitteilte. Als Grenzwert gelten mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in einem Gebiet, also in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt. Die Landesregierung reagierte damit auf die massenhaften Neuinfektionen im Kreis Gütersloh in einem großen Fleischbetrieb.

Ab wann genau die Quarantäne-Regelung gelten wird, teilte die Regierung zunächst nicht mit. Möglicherweise könne dies schon ab Mittwoch der Fall sein, dann soll die Verordnung beschlossen werden. Als ungeeignete Quarantäne-Unterkünfte gelten Campingplätze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, die von den Betroffenen benutzt werden müssten.

Schleswig-Holstein strebe trotz seiner Entscheidung ein bundeseinheitliches Vorgehen an, hieß es. Dazu werde es am Mittwoch eine Telefonkonferenz der Gesundheitsminister geben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll die ursprünglich für den späten Dienstagnachmittag angesetzte Konferenz um 9.00 Uhr beginnen.

In Schleswig-Holstein selbst liegt die Zahl der Neuinfektionen weiterhin auf niedrigem Niveau. Vor diesem Hintergrund brachte das Landeskabinett in Lübeck auch weitere Lockerungen von Corona-Restriktionen auf den Weg. Diese sollen am Freitag im Kabinett beschlossen werden und zum Montag nächster Woche in Kraft treten.

So sollen dann auch Veranstaltungen im privaten Raum unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 50 Personen erlaubt sein. Das könne zum Beispiel Grillen mit Freunden im eigenen Garten sein. Der Gastgeber müsse dann unter anderem die Kontaktdaten seiner Gäste erfassen und diese für vier Wochen aufbewahren.

Für die neue Landesverordnung sind auch weitere Lockerungen für die Gastronomie geplant: So sollen die bisher geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten von 5.00 bis 23.00 Uhr entfallen. Auch Buffets werden wieder ermöglicht. "Alle nun anstehenden Schritte können wir nur gehen, weil die Menschen in Schleswig-Holstein so diszipliniert sind", sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). "Ich hoffe, dass die neuen Freiheiten weiterhin so verantwortungsvoll genutzt werden." Die Abstands- und Hygieneregeln seien immer noch nötig.

Die Spitzen der Koalition aus CDU, Grünen und FDP verständigten sich auch auf weitere Schritte. Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind künftig mit bis zu 50 Personen unter Auflagen auch in geschlossenen Räumen möglich. Veranstaltungen mit Marktcharakter sind nun statt mit 100 Personen mit bis zu 250 Personen außerhalb und mit bis zu 100 Personen unter Auflagen innerhalb geschlossener Räume zulässig.

Sportdarbietungen bleiben auf den Außenbereich beschränkt und Veranstaltungen mit über 250 Personen untersagt. Sollte die Zahl der Neuinfektionen auf dem aktuell niedrigen Niveau bleiben, könnten laut Landesregierung am 20. Juli weitere Lockerungen in Kraft treten, hieß es. Weitere Schritte sollen am 10. und 31. August folgen.