Hamburg.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot eines Neonazi-Aufmarsches in Hamburg-Harburg nach Angaben der Polizei bestätigt. Ein entsprechender Eilantrag des Anmelders sei abgewiesen worden, teilte die Hamburger Polizei am Freitag mit. Der frühere Vorsitzende der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei Die Rechte, Christian Worch, wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass die Demo trotz des Verbots der Stadt am 1. Mai stattfinden kann.

Die Polizei war schon am Vormittag - noch vor der Entscheidung des Gerichts - mit starken Kräften am Harburger Bahnhof im Einsatz, wo die Kundgebung der Rechtsextremisten ursprünglich geplant war. Auch Wasserwerfer standen bereit.

Das Oberverwaltungsgericht hatte das von der Stadt ausgesprochene Verbot der Versammlung am Donnerstagabend bestätigt, weil der Veranstalter nicht glaubhaft gemacht habe, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die wegen der Corona-Pandemie geltenden Infektionsschutzmaßnahmen vorliegen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Vor allem, "weil die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer die bisher in Aussicht gestellte Höchstzahl deutlich übersteigen dürfte".

Angemeldet waren 25 Teilnehmer. Auch das Verbot einer ebenfalls in Harburg geplanten Demonstration von Linken wurde vom OVG bestätigt.