Hamburg.

Der Rechtsstreit um die Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona nach Diebsteich ist endgültig beigelegt. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat bestätigt, dass der Vergleich zwischen dem Verkehrsclub Deutschland Nord (VCD), der Stadt Hamburg und der Deutschen Bahn AG (DB) zustande gekommen ist (Az. 1 E 4/18.P). Mit der nun erfolgten Bestätigung sei der Rechtsstreit endgültig beendet, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die drei Parteien hatten ihre im Februar erzielte Einigung Ende März beim Gericht in Form eines gerichtlichen Vergleichs eingereicht. Auch das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde des Bauprojekts habe den gerichtlichen Vergleich zuvor angenommen, heißt es in der Mitteilung. Die Verlegung lag seit August 2018 auf Eis, nachdem das Bundesverwaltungsgericht einem Eilantrag des VCD gegen das Projekt stattgegeben hatte. Seitdem suchten die drei Parteien nach einem Kompromiss. Dazu hatte ein Ingenieurbüro gutachterlich bestätigt, dass der neue Bahnhof die geforderten bis zu 31 Züge pro Stunde bewältigen könne. Zuvor waren nur 25 Züge vorgesehen.

Nun will die Deutsche Bahn erste Vorbereitungen für die Baumaßnahmen im Herbst dieses Jahres treffen. Der erste Spatenstich ist für Frühjahr 2021 vorgesehen. Nach den Plänen sollen die Fern- und Regionalzüge statt in Altona künftig am zwei Kilometer nördlich gelegenen S-Bahnhof Diebsteich halten, der dafür ausgebaut wird. Der Kopfbahnhof in Altona macht Platz für Wohnungen und einen Park. Der S-Bahnhof Altona bleibt erhalten, der dortige Busbahnhof wird neu gebaut. Die Autoreisezug-Anlage soll vom Bahnhof Altona an die S-Bahn-Station Elbgaustraße im Stadtteil Eidelstedt verlegt werden, wo die Bahn nahe der Autobahn A7 über ein Betriebsgelände verfügt.