Hamburg. Es ist eine der großen Fragen der Coronakrise: Wie wirken sich die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf den Wohnungsmarkt aus? Die Bundesregierung hatte Ende März das Recht der Vermieter einem Mieter zu kündigen, der zwei Monate die Miete für seine Wohnung nicht bezahlt, stark eingeschränkt. Mietrückstände, die durch coronabedingte Einkommensverluste von April bis Juni entstehen, führen für 24 Monate nicht zu einem Kündigungsrecht. In Hamburg können betroffene Mieter Wohngeld oder Grundsicherung in Anspruch nehmen.
Nach einer am Freitagmorgen veröffentlichten Erhebung der im Hamburger Bündnis für das Wohnen organisierten Verbände halten sich die Corona-Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt noch in Grenzen. In die Online-Erhebung der Verbände – BFW Landesverband Nord, der Grundeigentümer-Verband Hamburg, der IVD Nord sowie der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) – flossen die Daten von 888 Hamburger Unternehmen sowie privaten Vermieterinnen und Vermietern ein. Sie beziehen sich auf 357.572 Wohnraummietverhältnisse und 11.072 Gewerbeeinheiten.
2490 Mieter konnten ihre Wohnungmiete nicht mehr zahlen
Laut einer Mitteilung des Bündnisses haben 2.490 Mieter als Folge der Coronapandemie ihre April-Miete nicht überwiesen, also weniger als ein Prozent. Im Durchschnitt lag diese Miethöhe bei 704 Euro.
„Der geringe Anteil der Mietausfälle im Wohnbereich kann zum einen darauf zurückzuführen sein, dass die sozialen Sicherungssysteme greifen oder die Menschen noch genug finanzielle Rücklagen haben. Zum anderen bildet die Umfrage einen sehr frühen Zeitpunkt im Verlauf der Pandemie ab“, schränkt das Bündnis allerdings ein. Es bleibe abzuwarten, wie sich die Mietausfälle in den kommenden Monaten entwickeln.
Im Gewerbebereich hat die Pandemie allerdings schon zu massiven Ausfällen geführt. „Hier kommt die Welle schneller und die ausgefallenen Summen sind höher als im Bereich der Wohnraumvermietung“, erklären die Verbände. Laut Umfrage sind knapp 17 Prozent der Mieten ausgefallen. Die Höhe liegt bei durchschnittlich 3.032 Euro pro Gewerbeeinheit. Vermieter von Einzelhandelsflächen, Gastronomie oder Hotels würde es besonders hart treffen: „Hier gibt es zum Teil Mietausfälle von bis zu 80 Prozent.“
Verbände begrüßen die Öffnung kleiner Läden
„Im Gewerbebereich wird es für einige unserer Mitgliedsunternehmen jetzt schon eng“, sagt Sönke Struck, Vorsitzender des Landesverbands Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW): „Insofern begrüßen wir es, dass künftig zumindest wieder mehr Geschäfte öffnen dürfen.“ Auch Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbands Hamburg, sieht „harte Zeiten“ für seine Mitglieder: „Insbesondere in den Fällen, in denen sich die Umsätze nicht nachholen lassen und auch die Mieten nicht nachgezahlt werden können.“
Axel-H. Wittlinger, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland IVD Region Nord (IVD Nord), sieht „die gerade beschlossene Lockerung und die baldige Öffnung der kleineren Geschäfte“ ebenfalls positiv. Insgesamt seien aber gerade private Mieter und Kleinunternehmer im hohen Maß bemüht, ihren Mietzahlungen nachzukommen: „Umso irritierender ist daher das Verhalten einzelner Großunternehmen und Filialketten, einfach unangemessen ihre Mietzahlungen einzustellen.“
Für Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) zeigt die Umfrage, „dass die sozialen Sicherungssysteme für den Wohnungsbereich funktionieren“. Die VNW-Unternehmen – in erster Linie Genossenschaften und die SAGA - wollen Betroffene beraten: „Niemand muss sich Sorgen machen, seine Wohnung zu verlieren.“
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