Greifswald/Schwerin/Hamburg.

Das Verbot touristischer Reisen Auswärtiger nach Mecklenburg-Vorpommern hat Bestand. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald wies am Donnerstag zwei Eilanträge gegen die Verordnung des Landes ab. Eine war vom Pächter eines Jagdbezirks im Nordosten eingegangen, der seinen Wohnsitz außerhalb des Landes hat. Auch eine Familie, die in ihre Zweitwohnung nach MV reisen wollte, rief das Gericht an. Beide Eilanträge blieben erfolglos. Bereits seit Mitte März sind touristische Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern untersagt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.