Kiel.

Das Kitareform-Gesetz soll in Schleswig-Holstein mit fünfmonatiger Verspätung am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Darauf verständigten sich laut Staatskanzlei am Donnerstag Landesregierung und kommunale Spitzenverbände. Demnach soll aber die Entlastung der Eltern in Form eines Beitragsdeckels schon zum 1. August des laufenden Jahres wirksam werden. Die Beiträge im Norden sind bisher mit die höchsten in Deutschland. Zudem gibt es im Land große regionale Unterschiede.

Haushaltsmittel für Verbesserungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Freistellung von Leitungskräften und Öffnungszeiten der Kitas werden ebenfalls noch in diesem Jahr eingesetzt. Zudem wurde vereinbart, dass den Eltern schon zugesagte Plätze in einer auswärtigen Einrichtung auch besetzt werden dürfen.

"Wir erreichen mit dieser Vereinbarung nicht nur, dass die dringende Entlastung von Elternbeiträgen weiterhin planmäßig umgesetzt wird", sagte Familienminister Heiner Garg (FDP). "Wir schaffen auch für die Einrichtungen und die Kommunen Klarheit darüber, was wir als Land im Kita-Bereich trotz der Verschiebung noch in diesem Jahr erreichen wollen."

Die Kommunen verpflichten sich den Angaben zufolge, den Kita-Trägern das in der Corona-Krise durch den Wegfall der Elternbeiträge entstandene Defizit für den Zeitraum von zwei Monaten auszugleichen. Kurzarbeitergeld wird gegengerechnet. Die Kreise und kreisfreien Städte verpflichten sich, die Eltern mit Kindern in Tagespflege von Beiträgen freizustellen. Das Land stellt den Kommunen zur Kompensation Mittel von voraussichtlich etwa 50 Millionen Euro bereit.