Hamburg/Schleswig.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag zum vierten Mal einen Eilantrag abgelehnt, der sich gegen die Allgemeinverfügungen des Senats zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus richtete. Diesmal ging es um das Demonstrationsrecht (Az. 3 E 1568/20). Der Antragsteller hatte für den vergangenen Sonntag eine Versammlung von 30 bis 50 Personen mit dem Titel "#LeaveNoOneBehind" auf dem Fischmarkt angemeldet, auf der die aktuelle Situation von Geflüchteten in den griechischen Lagern thematisiert werden sollte, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Stadt lehnte eine Ausnahmegenehmigung ab und wurde im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht bestätigt.

Das bis zum 30. April 2020 befristete Versammlungsverbot mit engem Genehmigungsvorbehalt für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sei mit der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungsfreiheit vereinbar. Es handele sich derzeit um eine notwendige und angemessene Schutzmaßnahme, um die weitere Verbreitung von Infektionen zu verhindern.

Ähnlich hatte das Verwaltungsgericht schon zu Eilanträgen gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften und zum Abstandsgebot geurteilt. Gegenwärtig ist es einhellige Linie der Verwaltungsgerichte in Deutschland, die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit für eine begrenzte Zeit als höherwertig als die Interessen und Rechte der Antragsteller zu bewerten.