Kiel. Nun müssen im Norden auch Verkaufswagen dichtmachen. Das hat das Kabinett in Kiel beschlossen. Die Regierung bittet um Verständnis für die weitreichenden Einschränkungen im öffentlichen Leben.

Schleswig-Holsteins Landesregierung hat kurz vor dem Wochenende die Schutzmaßnahmen gegen das neuartige Coronavirus in Teilen verschärft. Wie die Staatskanzlei am Freitag mitteile, müssen mobile Verkaufsstände schließen. Das betrifft zum Beispiel mobile Würstchenstände, Eis- oder Kaffeewagen. Wochenmärkte sind davon ausgenommen, also weiterhin erlaubt.

Die Regierung bekräftigte, dass Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes untersagt sind, stellt aber auch klar: "Dies umfasst keine Tagesreisen innerhalb des Landes und keine Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und -fahrten". Das Land gelte nicht als Risikogebiet.

Es bleibt dabei, dass der Zutritt zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee all jenen untersagt ist, die dort nicht ihre Hauptwohnung haben. Ausnahme ist Nordstrand. Auch die Bestimmungen zu Kontaktverboten sowie zur Schließung von Schulen und Kitas sind weiterhin gültig. Restaurants, Diskotheken, Cafés, Theater, Sportanlagen und ähnliche Einrichtungen sind nach wie vor geschlossen. Hochschulen dürfen keine Seminare und Vorlesungen abhalten

Im öffentlichen Raum darf man sich nur allein, "mit im selben Haushalt lebenden Personen oder mit einer weiteren Person" aufhalten. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dankte den Bürgern, die sich vorbildlich an die Einschränkungen halten, und den Kommunen, die die Maßnahmen umsetzen. Alle Bestimmungen gelten bis zum 19. April, also über Ostern hinaus bis zum Ende der Osterferien.

Ein neuer Runderlass an die Gesundheitsämter regelt nun vor allem Betretungsverbote für Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeheime. Hier werden die verschärften Besuchsverbote der letzten Tage um weitere Regelungen zur Bewohneraufnahme in Pflegeheime ergänzt. So sollen auch künftig Neuaufnahmen in Pflegeheime möglich sein, aber erst nach einer zweiwöchigen Quarantäne. Hierfür müssen die Einrichtungen Voraussetzungen schaffen oder Ausweicheinrichtungen nutzen. Auch die Bewohner müssen verpflichtet werden, bei Spaziergängen den Kontakt zu Nichtbewohnern zu unterlassen. "Wir müssen gemeinsam für den größtmöglichen Schutz in den Einrichtungen sorgen, auch wenn damit stark einschränkende Maßnahmen verbunden sind, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). "Es geht hier um den Schutz von Menschenleben."

Unterdessen ist die Zahl der in Schleswig-Holstein bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus auf 1448 gestiegen. Damit wurden bis Donnerstagabend 105 Fälle mehr erfasst als am Vortag, teilte die Landesregierung am Freitag mit. Die Zunahme fiel im Vergleich zum Vortag um 14 Fälle höher aus. Die Zahl der Todesfälle erhöhte sich von 12 auf 15.