Kiel. Anhauchen bei Alkoholverdacht im Straßenverkehr? Das gilt schon lange nicht mehr, sagt die Landespolizei. Das Coronavirus habe an der Praxis nichts geändert. Aber mehr Vorsicht ist schon im Spiel.

Die Ausbreitung des neuen Coronavirus hat an der Praxis von Alkoholkontrollen nach Angaben der Landespolizei in Schleswig-Holstein nichts Wesentliches geändert. "Es entspricht schon lange nicht mehr der gängigen Arbeitsweise der Kolleginnen und Kollegen, sich im Verdachtsfall anhauchen zu lassen", sagte Pressesprecher Uwe Keller der Deutschen Presse-Agentur in Kiel.

Vielmehr werde bei Verdacht auf Fahren unter Alkoholeinfluss ein Atemalkoholtest angeboten, erläuterte Keller. Bei Zustimmung folge der Test gleich vor Ort. Sollte sich der Verdacht bestätigen oder der Betroffene sich von vornherein nicht mit einem Atemalkoholtest einverstanden erklären, werde die Entnahme einer Blutprobe veranlasst.

Die Beamten seien bei den Kontrollen selbstverständlich auch auf ihre Eigensicherung bedacht, sagte Keller. Schutzmasken würden allerdings nicht pauschal getragen. Im vergangenen Jahr stellte die Polizei im Land 2624 Alkohol-Delikte im Straßenverkehr fest.