Schleswig.

Die Schutzmaßnahmen der Behörden gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus führen zunehmend zu Klagen am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Oft gehe es um die untersagte Nutzung von Zweitwohnungen im Land. Weitere Verfahren haben zum Beispiel mit der Anreise zu Arbeiten am eigenem Boot zu tun oder mit dem Weiterbetrieb mobiler Verkaufsstände vor Supermärkten, hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag.

Die für das Gesundheitsrecht zuständige 1. Kammer arbeite seit bald zwei Wochen nahezu rund um die Uhr, um in Eilverfahren zeitnahe Entscheidungen zu gewährleisten. Bis zum Vortag seien dort 27 Eilanträge eingegangen. Über 17 dieser Anträge wurde bisher entschieden. Sie blieben durchgehend ohne Erfolg. Dem Oberverwaltungsgericht liegen erste Beschwerden vor. Da das Verwaltungsgericht wegen der bevorstehenden Ostertage mit vielen weiteren Anträgen rechnet, wird die Kammer kurzfristig personell verstärkt.