Kiel. Corona-Infektionen regelmäßig der Polizei melden? In Schleswig-Holstein ist das nicht der Fall - aber es laufen Gespräche. Es geht vor allem um ein Problem.

In Schleswig-Holstein gibt es anders als im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern keine Forderung des Landes an die Kommunen, Covid-19-Infizierte der Polizei zu melden. Das gab das Gesundheitsministerium an. Das Ressort verwies auf die Zuständigkeit der Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte. Diese hielten zu Menschen in häuslicher Quarantäne täglich Kontakt, um den Gesundheitszustand zu beobachten und rasch zu handeln, falls Krankheitszeichen auftreten sollten. Gleichzeitig würden die Kontakte der Betroffenen auf ein Minimum reduziert, damit das Virus im Zweifelsfall nicht weiterverbreitet werden kann.

Aus Sicht der Landespolizei wäre es einer Sprecherin zufolge durchaus sinnvoll, entsprechende Informationen der Gesundheitsämter zu erhalten, "da sie für bestimmte Einsatzlagen der Polizei sowie zum Eigenschutz der eingesetzten Polizeibeamten von Relevanz sein können". Derzeit würden von den betroffenen Ministerien datenschutzrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang geprüft.

In Mecklenburg-Vorpommern waren die Gesundheitsämter in Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen der Forderung von Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) nicht nachgekommen, täglich eine aktualisierte Liste von Infizierten an die Polizeipräsidien zu übermitteln. Auch dort ging es in erster Linie um den Datenschutz.