Hamburg. Chef des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin beruhigt: Es seien bislang keine speziellen Gefahrenmomente erkennbar.
Lungenkrankheit
Corona – „Von den Toten lernen für die Lebenden“
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Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel im Institut für Rechtsmedizin des UKE.
© Mark Sandten