Ratzeburg.

Nach fünf Jahren juristischer Auseinandersetzungen sollten am Mittwoch die ersten Tore der beiden Jagdgatter der Familie Bismarck im Sachsenwald geöffnet werden. "Der Landkreis hatte eine entsprechende Anordung für diesen Tag gegeben", sagte Landrat Christoph Mager der Deutschen Presse-Agentur. Ob die Tore geöffnet wurden, werde überprüft. Sollte dies nicht geschehen sein, würden die Behörden dies selber veranlassen. Zuvor hatten das "Hamburger Abendblatt" und "bild.de" berichtet.

Nach den Berichten musste erstmals seit 1841 das Gatter an sechs Stellen geöffnet werden. "Ich bedaure sehr, dass die faszinierende Idee eines Tiergeheges nun doch an den damit verbundenen, neuen Rechtsunsicherheiten gescheitert zu sein scheint", zitierte "bild.de" Graf Maximilian von Bismarck (72).

Das Land hatte 1999 Jagdgatter in Schleswig-Holstein verboten. Eine 15-jährige Übergangsfrist lief bis 2014. Im Januar 2015 ordnete der Kreis die Auflösung an. Doch die Bismarcks wehrten sich immer wieder juristisch und zogen sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht - vergeblich.

Es geht um ein etwa 860 Hektar großes Gatter für Rotwild und ein etwa 450 Hektar großes Wildschwein-Gatter. Das Problem einer viel höheren Wildtierdichte als in der Umgebung ist nach den Worten des Landrates gelöst worden - durch angeordnete Jagd. Es sollen zunächst nur einige Tore geöffnet werden, damit sich das Wild an die neue Umgebung gewöhnen könne. Außerdem dürften aus Sicherheitsgründen vorerst keine Tore der Gatter entlang der parallelen Bahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin geöffnet werden, wie Mager erläuterte.