Hamburg.

Maximal 60 Gefangene in den Hamburger Haftanstalten können auf eine bis zu drei Monate befristete Unterbrechung ihrer Strafe hoffen. Wie die Justizbehörde am Mittwoch mitteilte, wurde diese Möglichkeit geschaffen, um angesichts der gegenwärtigen Corona-Pandemie die Gesundheit von Gefangenen und Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten zu schützen. Derzeit gäbe es in Hamburg etwa 1800 Gefangene.

Chancen haben nur Gefangene, die zu einer Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten verurteilt worden sind. Wer wegen eines Gewalt-, Waffen- oder Sexualdeliktes oder wegen Delikten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität oder gemeingefährlicher Straftaten einsitzt, komme nicht in Frage.

Wie die Justizbehörde weiter mitteilte, führt die Maßnahme nicht zu einem Verzicht auf die Vollstreckung der Reststrafe, sondern lediglich zu einem zeitlichen Aufschub. Schon zuvor war der Haftantritt bei kürzeren Strafen verschoben worden. Ersatzfreiheitsstrafen und Jugendarrest werden derzeit nicht vollzogen.

Durch die Vollstreckungsunterbrechungen können Isolierstationen sowie eine Quarantänestation in der Untersuchungshaftanstalt eingerichtet werden, um eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern.