Kiel/Rendsburg.

Mit der Verletzung der Quarantänevorschriften durch einen Corona-Infizierten im Kreis Rendsburg-Eckernförde befasst sich jetzt die Staatsanwaltschaft in Kiel. "Wir prüfen das", sagte Oberstaatsanwalt Michael Bimler am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Es bestehe der Verdacht des Verstoßes gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz. Zuvor hatten die "Kieler Nachrichten" und das "Flensburger Tageblatt" berichtet.

Der infizierte Mann war Mitte März aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, kam in häusliche Quarantäne und wurde positiv auf das neuartige Coronavirus getestet. Nach Angaben der Kreisverwaltung hatte er die häusliche Quarantäne verlassen und zu mindestens drei Menschen Kontakt. Der Mann habe möglicherweise aber noch mehr Personen getroffen, dies werde derzeit überprüft.

Laut Oberstaatsanwalt Bimler prüft seine Behörde jetzt, ob eine Straftat vorliegt. Es drohten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Bei einem Ersttäter halte er eine Geldstrafe für realistischer, sagte Bimler. "Wir werden solche Fälle nachdrücklich verfolgen."