Kiel. Hunderte Anträge auf Hilfe für Selbstständige sind im Norden schon bewilligt worden. Unternehmer, die eine Beantragung noch vor sich haben, müssen jetzt allerdings kurz Geduld haben.

Zur Unterstützung in der Corona-Krise hat Schleswig-Holsteins Landesregierung den ersten Kleinbetrieben Hilfsgelder überwiesen. "Bisher haben wir 700 Anträge beschieden", sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Montag. Mit Stand 10.00 Uhr seien insgesamt 6,7 Millionen Euro angewiesen worden. Bis Montagvormittag seien 28 000 Anträge per Mail eingegangen. "Es geht darum, schnell möglichst viele Anträge zu bearbeiten." Das Land habe bereits am vergangenen Donnerstag die Formulare ins Internet gestellt.

Das Finanz- und das Wirtschaftsministerium des Bundes hatten am Sonntag mitgeteilt, die Länder könnten die vorgesehenen Bundesmittel ab Montag abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen. Der Bund unterstützt kleine Firmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler und Landwirte mit bis zu 50 Milliarden Euro. Das Land Schleswig-Holstein flankiert dies mit 100 Millionen Euro für Sonderfälle.

"Wir arbeiten massiv an der Umsetzung, um die entsprechende Liquidität im Markt zu haben", sagte Minister Buchholz. Bund und Länder wollen mit ihren Hilfen Liquiditätsengpässe bei kleinen Firmen überbrücken, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten bekommen eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate, Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15 000 Euro.

Alle noch nicht tätig gewordenen Antragsteller bat der Minister am Abend um eine kurze Antragspause bis Donnerstag: "Wir haben in Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm erreichen können und werden die nächsten 48 Stunden dafür nutzen, das Formular noch einmal entsprechend zu überarbeiten und als Online-Version zur Verfügung zu stellen. Bereits gestellte Anträge bleiben selbstverständlich bestehen und werden bearbeitet."

Nach den vom Bund vorgelegten Details sei beispielsweise der Bezug von Arbeitslosengeld nicht länger ein Ausschlusskriterium für einen Zuschuss. Auch könnten ganz junge Betriebe einen Zuschuss beantragen, zudem seien Land- und Forstwirte sowie gemeinnützige Unternehmen antragsberechtigt.

Zugleich gab Buchholz bekannt, dass alle Betriebe des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie in Schleswig-Holstein von Mittwoch an bei ihren Hausbanken Kredite beantragen können. Sparkassen und Privatbanken würden in die Lage versetzt, Darlehen aus dem Mittelstandssicherungsfonds der Investitionsbank Schleswig-Holstein an die besonders hart getroffenen Betriebe auszugeben, hieß es in der Mitteilung. Dafür hatte die Landesregierung bereits vor zwei Wochen ein Hilfspaket mit einem Gesamtumfang von 500 Millionen Euro geschnürt.