Hamburg.

In der Rolling-Stones-Freikartenaffäre ist jetzt auch Anklage gegen den ehemaligen Bezirksamtsleiter Harald Rösler erhoben worden. Ihm wird vorgeworfen, bei der Genehmigung des Konzerts im Hamburger Stadtpark 2017 vom Veranstalter 300 Kaufkarten und 100 Freikarten verlangt und diesem das Gelände im Gegenzug zu erheblich geringeren Gebühren als üblich zur Nutzung überlassen zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Ebenfalls angeklagt wurden der stellvertretende Bezirksamtsleiter und zwei Verantwortliche der Konzertproduktionsgesellschaft.

Rösler soll sich vor dem Landgericht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sowie Untreue im besonders schweren Fall verantworten. Dem stellvertretenden Bezirksamtsleiter wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Bestechlichkeit und zur Vorteilsgewährung sowie Vorteilsannahme und Bestechung vor, den Mitarbeitern des Konzertveranstalters jeweils gemeinschaftliche Bestechung.

Rösler habe mit dem Konzertveranstalter ein Nutzungsentgelt von 205 000 Euro vertraglich vereinbart, "obwohl er wusste, dass er nach der einschlägigen Gebührenordnung ein Nutzungsentgelt in Höhe von mindestens circa 600 000 Euro hätte ansetzen müssen", so die Staatsanwaltschaft. Demnach sei der Stadt ein Einnahmeverlust in Höhe von mehr als 400 000 Euro entstanden.

Im ersten Prozess um die Freikartenaffäre war im November vergangenen Jahres die frühere Staatsrätin Elke Badde wegen Vorteilsannahme und der Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 170 Euro verurteilt worden. Sie hatte nach Überzeugung des Gerichts zwei Tribünenkarten einschließlich vergünstigter Gebühren für 357,50 Euro über Rösler bestellt.