Kiel. 500 Millionen Euro hat Schleswig-Holstein wegen der Corona-Pandemie bereitgestellt. Die Landesregierung will denen helfen, die keine Unterstützung des Bundes bekommen. Darüber beriet das Kabinett. Unterdessen stieg die Zahl der Infizierten im Land auf 544.

Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus ist in Schleswig-Holstein auf 544 Fälle gestiegen. Damit waren im nördlichsten Bundesland 77 Menschen mehr mit Covid-19 infiziert als einen Tag zuvor. Das entspricht einem Anstieg binnen 24 Stunden um knapp 16,5 Prozent. Berücksichtigt sind die bis einschließlich Montag gemeldeten Fälle, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte.

Im Norden befinden sich mittlerweile 50 Patienten in klinischer Behandlung. Am Montag hatte die Landesregierung die Zahl dieser Fälle mit 36 angegeben. Weiterhin sind zwei Todesfälle im Land im Zusammenhang mit der Viruserkrankung bekannt.

Auf politischer Ebene berät Schleswig-Holstein weiter über die Ausgestaltung eines 500 Millionen Euro umfassenden Hilfsprogramms. Nach dem Willen der Koalition aus CDU, Grünen und FDP soll das Geld denjenigen helfen, die von den Hilfsprogrammen des Bundes nicht profitieren.

Ende vergangener Woche hatte das Kabinett um Regierungschef Daniel Günther (CDU) bereits entschieden, dass 100 Millionen Euro als Soforthilfen an Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige gehen sollen, die sich in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage gehen. Aus einem Sicherheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro sollen Mittelständler Darlehen erhalten. Weitere je 50 Millionen Euro sollen für Kultur, Bildung Sport sowie für die Erstattung der Elternbeiträge bereitgestellt werden. Die Kitas bleiben bis zum 19. April geschlossen.

Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten verstärkte unterdessen seine Sicherheitsvorkehrungen nach den ersten beiden Covid-19-Fällen in der Landesunterkunft Neumünster. "Ankommende Schutzsuchende werden in der Erstaufnahme in Neumünster vor allen anderen Verfahrensschritten zum ärztlichen Dienst gebracht und untersucht", sagte Sprecher Wolfgang Kossert der Deutschen Presse-Agentur. Alle neu ankommenden Asylsuchenden würden auf CoviD-19 getestet. "Verdachtsfälle werden sofort isoliert. Bewohner, die bereits vorher in den Landesunterkünften untergebracht waren, werden getestet, wenn Sie Erkältungssymptome zeigen."

Trotz der verschärften Kontaktregeln zur Verlangsamung der Corona-Pandemie sind weiterhin Blutspenden möglich und auch nötig. Laut DRK-Blutspendedienst Nord-Ost wird es in den kommenden Wochen regelmäßig Blutspendetermine an einzelnen Orten geben. Die Spenden sollen dort konzentriert werden, wo die Einhaltung notwendiger Hygiene- und Abstandsregeln zum Schutz der Spender und des Personals möglich sind. Nicht spenden dürfen Menschen mit Erkältungssymptomen, Fieber und Durchfall.

Die Ausbreitung der Infektionen hat auch Auswirkungen auf die Kommunalpolitik in den Städten und Gemeinden. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) riet nun zur Absage von Sitzungen der Kommunalvertretungen. "In der gegenwärtigen Situation ist zu empfehlen, Sitzungen - auch Ausschüsse - bis auf Weiteres nur in solchen Fällen durchzuführen, in denen eine zeitnahe Befassung und Entscheidung durch die Vertretung zwingend notwendig ist." Die Entscheidung liegt in der Hand der Gremien. Sitzungen von Gemeindevertretungen oder Kreistagen fallen nicht unter das Verbot öffentlicher Veranstaltungen.

"Um einen ausreichenden Abstand zwischen den Teilnehmern der Sitzungen gewährleisten zu können, ist auch ein Ausweichen in Sporthallen, Schulen oder Gaststätten möglich, wenn dort keine Speisen oder Getränke serviert werden", sagte Grote. Im Falle von Erkrankungen seien auch sogenannte Pairingabsprachen möglich, um in diesem Fall die Mehrheitsverhältnisse zu wahren.

Bund und Länder hatten sich am Sonntag auf eine umfassende Beschränkung sozialer Kontakte geeinigt. Maximal zwei Personen dürfen in der Öffentlichkeit noch zusammen sein. Familien oder Wohngemeinschaften sind ausgenommen. Ferner wurde festgelegt, dass Handwerke und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, ebenfalls untersagt sind. Dies gilt etwa für Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios.