Lübeck. Ein Gefangener bringt in der JVA Lübeck eine Psychologin in seine Gewalt. Er will ins Ausland abgeschoben werden. Mit einem Trick gelingt es der Polizei, den Mann zu überwältigen. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.

Neun Monate nach der Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Lübeck beginnt am Dienstag (10. März) der Prozess gegen den heute 37 Jahre alten Tatverdächtigen. Er soll im Juni 2019 auf der sozialtherapeutischen Station der JVA eine Psychologin in seine Gewalt gebracht und mit einem Messer bedroht haben. Damit wollte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft erzwingen, in sein Heimatland Rumänien abgeschoben zu werden. Polizisten aus mehreren Bundesländern hatten die Geiselnahme nach mehreren Stunden beendet. Der Geiselnehmer wurde dabei leicht verletzt, die Geisel blieb körperlich unverletzt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat das Gericht für den Prozess zunächst vier Verhandlungstage geplant. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Angeklagten mindesten weitere fünf Jahre Haft.

Laut Anklage soll der Mann die Psychologin mit einem Küchenmesser bedroht und sich mit ihr in ihrem Arbeitszimmer verbarrikadiert haben. Als dem Mann mehrere Stunden später zwei Döner gebracht werden sollten, nach denen er verlangt hatte, wurde er von den Einsatzkräften überwältigt.

Der heute 37-Jährige war wegen eines Sexualdeliktes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach dem Vorfall in der Lübecker JVA wurde er in ein Gefängnis in Hamburg verlegt.

Bereits in früheren Jahren war es in der JVA Lübeck zu Geiselnahmen gekommen. Am Heiligabend 2014 hatten vier Männer einen Justizvollzugsbeamten in ihre Gewalt gebracht, um ihre Flucht aus dem Gefängnis zu erzwingen. Im Juli 1997 hatte ein Gefangener eine Sozialpädagogin mit einem selbstgebastelten Messer bedroht, um seine Flucht zu erzwingen. Das Ganze war damals unblutig beendet worden, als der Geiselnehmer mit der Frau das Gefängnis in einem präparierten Fluchtauto hatte verlassen wollen.