Köln/Kiel.

Werbung für Online-Glücksspiele darf in Deutschland einem Urteil zufolge weiterhin nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden. Das hat das Landgericht Köln entschieden, wie aus einer Mitteilung von Freitag hervorgeht. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Vertreter der Glücksspielindustrie gegen einen Fernsehsender, der mehrere Spots zur Bewerbung von Online-Glücksspiel-Webseiten gesendet hatte. In Deutschland sind solche Spiele bislang allerdings grundsätzlich verboten - lediglich Schleswig-Holstein erlaubt seinen Bürgern bisher die Teilnahme.

Das Kölner Gericht gab dem Kläger Recht, dass eine Ausstrahlung im Fernsehen daher unzulässig sei. Es handelt sich dabei nach Auffassung der Richter um Werbung für ein verbotenes Online-Glücksspiel. Bis zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrag im Sommer 2021 bleibe das geltende Verbot damit bestehen.

Ab dann wird die Rechtslage voraussichtlich eine andere sein: Die Länder haben sich kürzlich nach langem Ringen im Grundsatz darauf geeinigt, dass Online-Casinos, Online-Poker und Online-Automatenspiel künftig unter strengen Auflagen erlaubt sein sollen. Der Jugend- und Spielerschutz soll dabei gewährleistet und das Entstehen von Wettsucht verhindert werden. Die Ministerpräsidenten sollen dem neuen Staatsvertrag Anfang März grundsätzlich zustimmen.