Karlsruhe.

Der Vorsitzende des Vereins Sterbehilfe Deutschland und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat mit Freude auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe reagiert. Nach so langer Wartezeit sei es "ein wunderbarer Tag sowohl für unseren Verein, für die Vereinsmitglieder als auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die heute aufatmen können, dass wir wieder in einem säkularen Rechtsstaat gelandet sind", sagte Kusch nach dem Urteil am Mittwoch. Man müsse jetzt nicht mehr diesen Druck von Kirchen und anderen Leuten spüren, "die glauben, das ganze Volk und die ganze Gesellschaft beeinflussen zu müssen".

Kusch kündigte an, dass sein Verein zu der Praxis zurückkehren werde, die bis zur Einführung des jetzt für nichtig erklärten Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches möglich gewesen sei. "Wir können wieder genau so Sterbehilfe leisten wie bis zum November 2015. Und das ist für uns als Verein natürlich eine Freude." Aber vor allem sei es eine Freude für die kranken Mitglieder des Vereins und für Menschen, die sich darüber Gedanken machen, wie sie auf ihre eigene Krankheit reagieren, ob Suizidüberlegungen eine Rolle spielen.

Das Bundesverfassungsgericht habe in der Begründung gesagt, dass oftmals allein das Wissen um die Möglichkeit der Sterbehilfe einen entlastenden und damit lebensfördernden Aspekt habe. Dafür sei man dankbar. Das Verfassungsgericht hatte das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nichtig erklärt. Es verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)