Lübeck.

Der Streit um die Vermietung kleiner Ganghäuser in der Lübecker Altstadt an Feriengäste beschäftigt noch immer die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schleswig. Mit ihrem Eilantrag gegen die Nutzungsuntersagung der Stadt sind die Hausbesitzer vor dem Verwaltungsgericht zwar gescheitert, doch das Hauptsacheverfahren steht nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch aus. Unterdessen will die Lübecker Bürgerschaft am Donnerstag (27. Februar) eine Erhaltungssatzung verabschieden. Dadurch soll die in Zukunft die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in der gesamten Altstadt verboten werden.