Kiel. Auf wenig Gegenliebe stieß die Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei ihrer Einführung 2012. Der heutige Ministerpräsident Günther hat im Wahlkampf deshalb einst die Abschaffung der Regel gefordert. Doch daraus wird nichts.

Schleswig-Holsteins Polizisten müssen in Einsätzen auch künftig individuell kenntlich sein. Das Innenministerium sieht derzeit keinen zwingenden Änderungsbedarf, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von SSW-Fraktionschef Lars Harms hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Seit 2012 müssen Beamte beispielsweise bei Großeinsätzen individuelle Kennnummern tragen, im Präventionsdienst bei öffentlichen Vorträgen oder an Infoständen müssen sie Namensschilder tragen. Im täglichen Dienst empfiehlt das Ministerium den Beamten das Tragen von Namensschildern an der Uniform lediglich.

"Und wieder ein gebrochenes Wahlversprechen von Daniel Günther (CDU). Allerdings ist es gut, dass sich der Ministerpräsident auch hier nicht in seiner Koalition hat durchsetzen können", sagte Harms der Deutschen Presse-Agentur. Die numerische, individuelle Kennzeichnung von geschlossenen Polizeieinheiten habe sich als völlig unproblematisch erwiesen. Der von Günther im Wahlkampf 2017 "mit viel Pathos heraufbeschworene "Akt des Misstrauens" ist schlicht ausgeblieben". Die CDU hatte im Landtagswahlkampf die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht angekündigt.

Das Innenministerium nahm in seiner Antwort Bezug auf die frühere Kritik beispielsweise der Gewerkschaft der Polizei an der Kennzeichnungspflicht: "Insgesamt war der damalige Einführungsprozess dieser Regelungen auch aufgrund der damit verbundenen Aussagen bei vielen Einsatzkräften mit einer Botschaft des Misstrauens verbunden." Seit Kennzeichnung der Beamten habe es aber nur in einer geringen Zahl an Fällen das Bedürfnis gegeben, einen konkreten Beamten zu ermitteln.