Kiel.

Wer vom 1. März an neu an eine Schule kommt, muss einen Impfschutz gegen Masern nachweisen. Das gelte für Schüler und Lehrer ebenso wie für Sozialarbeiter, erläuterte Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Donnerstag. Wer schon an einer Schulen sei, müsse seinen Nachweis bis zum 31. Juli nächsten Jahres vorlegen. Am 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. "Wir haben unsere Schulen mit umfangreichen Informationen und Materialien ausgestattet, schalten ab dem 1. März eine Hotline und arbeiten eng zusammen mit dem Sozialministerium", sagte Prien.

"Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen", sagte die Ministerin. "Sie sorgen für eine lebenslange Immunität." Nicht geimpft zu sein bedeute nicht nur eine Gefahr für das eigene körperliche Wohlergehen. Es stelle auch ein Risiko für andere Personen dar, die zum Beispiel auf Grund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden könnten.