Kiel. Schleswig-Holstein sieht sich als Vorreiter für die Regulierung des Glückspielmarkts und beansprucht daher die geplante zentrale Glücksspielbehörde der Länder. Im Landtag betonen Redner aller Parteien den Vorrang des Spielerschutzes und der Suchtprävention.

Die künftige zentrale Glücksspielbehörde der Länder sollte nach dem Willen des Landtags in Schleswig-Holstein angesiedelt werden. Die Landesregierung wurde am Donnerstag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU, Grünen und FDP sowie von SSW und AfD aufgefordert, sich hierfür einzusetzen. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) kündigte an, er werde auf allen Ebenen dafür werben. Auch Hessen hat bereits Interesse an der neuen Behörde signalisiert, die unter anderem Lizenzen vergeben und die Einhaltung der Regeln überwachen soll. Bisher ist der milliardenschwere Glücksspielmarkt im Internet in Deutschland zu weiten Teilen illegal.

Grote zeigte sich überzeugt, dass die sich abzeichnenden Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags nach schleswig-holsteinischem Vorbild eine erfolgreiche Regulierung von Glücksspielarten wie Sportwetten, virtuelles Automatenspiel, Online-Poker und Online-Casino ermöglichen werden. "Die erklärten Ziele des Glücksspielstaatsvertrags sind Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz", sagte Grote. Die Landesregierung habe sich in den Verhandlungen intensiv für eine Regulierung eingesetzt, die diesen Zielen tatsächlich gerecht wird. "Das nun erzielte Ergebnis kann sich sehen lassen", sagte Grote.

Der SPD-Abgeordnete Kai Dolgner hielt der Jamaika-Koalition vor, mit dem "völlig unnötigen Antrag" erneut die parlamentarischen Gepflogenheiten zu verletzen. Denn der Beschluss solle ohne parlamentarische Ausschussberatungen gefällt werden und ohne Vorliegen des Entwurfs des Staatsvertrags. Dolgner forderte vergeblich, den Antrag in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Es müsse erst der Entwurf des Staatsvertrags vorliegen, bevor man ihn in erster und zweiter Lesung beraten können, forderte der SPD-Politiker. "Sie wollen hier eine Jubelarie abziehen und nicht die Argumente hören - ein Schaufensterantrag."

Der FDP-Abgeordnete Jan-Marcus Rossa konterte, es gehe nur darum, vor der Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten im März Regierungschef Daniel Günther (CDU) parlamentarische Unterstützung auf den Weg zu geben. Die erste und zweite Lesung des Staatsvertrags werde dann natürlich im Parlament erfolgen, betonten auch Grote und der Grünen-Abgeordnete Lasse Petersdotter.

Allein der Sportwettenmarkt betrage 9,3 Milliarden Euro im Jahr, sagte Lars Harms (SSW). Ein solcher Bereich dürfe sich nicht selbst überlassen bleiben, sondern müsse rechtlich geregelt werden.

Die in Schleswig-Holstein bereits 2012 geschaffenen ordnungsrechtlichen und technischen Anforderungen an die Anbieter sind laut Grote erfolgreich in die Verhandlungen mit den anderen Ländern eingebracht worden. Schleswig-Holstein sei ein deutschlandweiter Vorreiter. So sei der seit 2014 praktizierte "Safe-Server" in den Vertragsentwurf aufgenommen worden. Der Server ermögliche den Aufsichtsbehörden eine jederzeitige Kontrolle.

Die Bundesländer hatten sich nach langen Verhandlungen im Januar im Grundsatz auf eine Reform geeinigt. Künftig sollen bisher illegale Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos erlaubt werden. Bisher hat nur Schleswig-Holstein als einziges Bundesland Lizenzen für Online-Glücksspiele vergeben. Die Ministerpräsidenten wollen im März dem neuen Staatsvertrag grundsätzlich zustimmen. Er muss dann noch von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert werden. In Kraft treten soll der Vertrag am 1. Juli 2021.

Für Glücksspiele im Internet sollen laut Entwurf zum Schutz der Spieler vor finanziellen Folgen von Spielsucht die Einzahlungen limitiert werden, und zwar auf 1000 Euro pro Monat. Mit möglichen Gewinnen soll aber ohne Anrechnung auf das Limit gespielt werden können. In einer Sperrdatei sollen künftig Zocker mit Selbst- oder Fremdsperre erfasst werden. Dies betrifft etwa Online-Casinos, Online-Poker und Sportwetten. Die Sperrdatei wird erfasst bei der Aufsichtsbehörde.