Hamburg.

Gangster-Rapper Gzuz (31), Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, hat wieder Ärger mit der Justiz. Das Amtsgericht Hamburg erließ am Dienstag Haftbefehl gegen den Musiker. Der Rapper, dessen neues Album "Gzuz" am 14. Februar erschienen ist, war am Morgen nicht zu seiner Gerichtsverhandlung erschienen. Polizisten hatten den Angeklagten auch weder in seiner Wohnung in Halstenbek (Kreis Pinneberg) noch in seiner Wohnung in Hamburg-Neustadt angetroffen. Als Gzuz gegen Mittag dann doch im Gerichtsgebäude auftauchte, nahmen ihn Polizeibeamte fest.

Nach Angaben von Gerichtssprecher Kai Wantzen wurde der Haftbefehl am Nachmittag außer Vollzug gesetzt. Voraussetzung sei jedoch, dass der Rapper als Kaution 100 000 Euro hinterlege und sich dann dreimal pro Woche bei der Polizei melde. Bis das Geld eingegangen sei, bleibe Gzuz in Untersuchungshaft, sagte Wantzen.

Der 31-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. Im aktuellen Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoff- und das Waffengesetz vor. Bei einer Hausdurchsuchung im April 2018 wurden in seiner Wohnung 17 Gramm Marihuana, 2,5 Gramm Crystal Meth und Böller gefunden. An Silvester 2018 soll er außerdem mehrfach eine Schreckschusspistole abgefeuert haben, obwohl ihm seit August 2018 das Führen von Waffen aller Art untersagt ist. Die Polizei hatte ermittelt, nachdem der Rapper Videos ins Internet gestellt hatte.